1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftskunden, die über ein Angebot, per E-Mail, per Rechnung, über eine Zahlungsaufforderung oder über einen vereinbarten Vertriebsweg von Royal FloraHolland bei Enrosed BV einkaufen. Diese Website dient als Großhandelskatalog und für Angebotsanfragen; sie bietet keinen Checkout für Verbraucher.
Ein Angebot kann produktspezifische oder projektspezifische Konditionen enthalten. Sofern ein ausdrücklich vereinbartes Angebot von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, ist das Angebot für den betreffenden Auftrag maßgebend.
Vor Annahme einer Bestellung muss der Käufer diese Bedingungen erhalten haben oder einen dauerhaften Link zu ihnen erhalten und angemessen Gelegenheit gehabt haben, sie zu speichern und zu lesen. Der Käufer bestätigt, gewerblich beziehungsweise beruflich zu handeln, gegebenenfalls zutreffende Unternehmens-, Umsatzsteuer- oder Registrierungsdaten anzugeben und dass die annehmende Person hierzu bevollmächtigt ist. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn Enrosed sie ausdrücklich schriftlich annimmt.
2. Angebote und Bestellungen
Eine Angebotsanfrage ist noch keine Bestellung. Enrosed bestätigt die ausgewählten Produkte, Farben, Mengen, Kartonkonfiguration, Preis, Verfügbarkeit und Liefer- oder Abholart schriftlich. Ein Geschäftsauftrag wird verbindlich, wenn er von Enrosed angenommen wird und etwaige vereinbarte Zahlungsbedingungen erfüllt sind.
Angebote bleiben für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Die Produktverfügbarkeit kann sich ändern, bis eine Bestellung und Zahlung bestätigt sind.
3. Preise und Zahlung
Handelspreise, Währung, Mehrwertsteuerbehandlung und etwaige zusätzliche Handelsbedingungen sind im Angebot angegeben. Transport-, Paletten-, Handling- oder Sonderverpackungskosten sind nur dann enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
Sofern Enrosed nichts anderes schriftlich vereinbart, werden direkte B2B-Bestellungen im Voraus bezahlt. Bestellungen, die über Royal FloraHolland abgewickelt werden, folgen dem vereinbarten Auktions- und Abrechnungsprozess.
Sofern das Angebot oder die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich einen anderen Zahlungsplan einräumt, ist die vollständige Zahlung in unwiderruflich gutgeschriebenen Mitteln vor Produktion, Zuordnung, Reservierung, Freigabe, Abholung oder Versand fällig. Ein aufgeschobenes Zahlungsziel muss zwingendem Recht entsprechen, gilt nur für den Kunden und die Bestellung, für die es gewährt wurde, und begründet weder eine laufende Kreditlinie noch einen Präzedenzfall.
Ein überfälliger unbestrittener Betrag wird ab seiner Fälligkeit automatisch mit dem gesetzlichen Verzugszins für Handelsgeschäfte verzinst, zuzüglich der gesetzlichen Beitreibungspauschale von €40 und, soweit vorgesehen, angemessener weiterer Beitreibungskosten. Enrosed kann noch nicht erfüllte Bestellungen aussetzen, reservierte Bestände freigeben und vor Wiederaufnahme der Ausführung Zahlung oder angemessene Sicherheit verlangen. Ein tatsächlich streitiger Teil setzt die Zahlung des unstreitigen Restbetrags nicht aus.
4. Produkte und Verfügbarkeit
Bilder und Beschreibungen helfen Käufern, das Sortiment zu vergleichen. Natürlich konservierte Rosen können kleine Abweichungen in Form und Farbe aufweisen, während Bildschirme und Beleuchtung die Farbwahrnehmung beeinträchtigen können. Genaue Farbrichtung, Abmessungen, Kartonmengen und aktueller Lagerbestand werden im Angebot bestätigt.
Private Labeling, maßgeschneiderte Verpackungen und saisonale Programme sind nur verfügbar, wenn Enrosed Machbarkeit, Mindestmenge, Druckvorlage, Kosten und Vorlaufzeit für das ausgewählte Projekt bestätigt.
Der Käufer muss Produktkennzeichnungen, Warnhinweise und Rückverfolgbarkeit erhalten, die bereitgestellten Pflege-, Lagerungs- und Transportanweisungen befolgen und bei Verdacht auf ein Sicherheitsproblem, einen Vorfall oder einen Rückruf den Verkauf unverzüglich einstellen und Enrosed benachrichtigen. Einfuhr-, Weiterverkaufs-, Kennzeichnungs- und regulatorische Anforderungen des Bestimmungslandes liegen in der Verantwortung des Käufers, sofern Enrosed sie nicht im Angebot ausdrücklich übernimmt. Die eigenen zwingenden Produktsicherheitspflichten von Enrosed werden hierdurch weder übertragen noch beschränkt.
5. Lieferung und Abholung
Die Lieferung oder Abholung erfolgt je nach Bestellvolumen, Bestimmungsort und Produktanforderungen. Zu den möglichen Methoden gehören die vereinbarte Abholung, der Paket- oder Gütertransport sowie gegebenenfalls der Paletten- oder Volumentransport.
Die Planung beginnt nach Auftrags- und Zahlungsbestätigung. Bei den Terminen handelt es sich um Schätzungen, bis die Liefer- oder Abholart vereinbart ist. Im Angebot oder in der Auftragsbestätigung sind die geltenden Transportkosten und das voraussichtliche Versand- oder Abholdatum aufgeführt.
Das Angebot oder die Auftragsbestätigung nennt die vereinbarte Lieferregel, den benannten Ort und die den Transport organisierende Partei; jede angegebene Incoterm® 2020-Regel ist maßgeblich. Ist keine Incoterm-Regel angegeben, geht die Gefahr mit der dokumentierten Übergabe an den Käufer oder einen vom Käufer beauftragten Frachtführer über, oder bei physischer Lieferung am vereinbarten Bestimmungsort, wenn Enrosed die Lieferung steuert.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, verbleibt das Eigentum an den betroffenen Waren bei Enrosed, bis die zugehörige Rechnung, Kosten und Zinsen vollständig bezahlt sind. Bis dahin muss der Käufer unbezahlte Waren identifizierbar, in gutem Zustand und frei von Belastungen halten und Enrosed unverzüglich über Pfändung oder Insolvenz informieren. Der Eigentumsvorbehalt verschiebt den vereinbarten Gefahrübergang nicht; seine grenzüberschreitende Wirksamkeit unterliegt zwingendem lokalem Recht.
Enrosed darf angemessene Teillieferungen vornehmen, sofern dies den Käufer nicht wesentlich benachteiligt. Zusätzliche Transport-, Lager-, Wiederzustellungs- oder Bearbeitungskosten, die durch eine falsche Adresse, eine Annahmeverweigerung, eine versäumte Abholung oder eine vom Käufer gewünschte Verzögerung entstehen, können bei angemessenem Nachweis berechnet werden.
6. Inspektion und Reklamationen
Geschäftskunden haben die Lieferung unverzüglich zu prüfen. Sichtbare Transportschäden, Fehlmengen oder falsche Artikel sollten innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt an hello@enrosed.com gemeldet werden, unter Angabe der Bestellnummer und klarer Fotos der Ware und Verpackung.
Halten Sie die Produkte und Verpackungen verfügbar, während Enrosed und der Spediteur den Bericht prüfen. Nichts in diesen Bedingungen schränkt Rechte ein, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.
Die Frist von 48 Stunden gilt nur für sichtbare Lieferprobleme. Ein versteckter Mangel oder eine Vertragswidrigkeit, der beziehungsweise die bei Erhalt vernünftigerweise nicht festgestellt werden konnte, muss unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich und, soweit vernünftigerweise möglich, vor der Weiterverarbeitung oder dem Weiterverkauf gemeldet werden. Natürliche, handelsübliche Abweichungen bei konservierten botanischen Produkten sind keine Mängel, sofern die Waren der vereinbarten Spezifikation entsprechen.
Enrosed muss angemessene Gelegenheit erhalten, die Reklamation zu prüfen und zu verifizieren. Bei einer berechtigten Reklamation bietet Enrosed eine verhältnismäßige Abhilfe, etwa Reparatur, Ersatz, Gutschrift oder Erstattung für die betroffenen Waren. Der Käufer darf keine unautorisierte Rücksendung, Kürzung oder Aufrechnung vornehmen, außer soweit ein Recht gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
7. Änderungen, Widerruf und Rückgabe
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers gilt nicht für B2B-Bestellungen. Änderungen, Stornierungen und Rückgaben bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Enrosed. Bereits entstandene Bearbeitungs-, Transport-, Verwaltungs- oder sonstige Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Für personalisierte Produkte, Eigenmarkenprodukte, speziell beschaffte oder saisonale Produkte können zusätzliche Stornierungs- und Rückgabebedingungen gelten, die im Angebot angegeben sind.
Senden Sie Waren nicht ohne schriftliche Rücksendegenehmigung und Anweisungen zurück. Eine genehmigte Rücksendung mangelfreier Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers und muss im vereinbarten, identifizierbaren und wiederverkaufsfähigen Zustand eintreffen; angemessen nachgewiesene Bearbeitungs-, Transport- und Wertminderungskosten können von einer vereinbarten Gutschrift abgezogen werden. Bei einem bestätigten Mangel ist das von Enrosed bestätigte Rücksende- oder Abholverfahren einzuhalten.
8. Haftung und höhere Gewalt
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Enrosed nicht für mittelbare oder kommerzielle Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Umsatzes, Geschäftswerts oder Geschäftschancen. Die Gesamthaftung von Enrosed für gewöhnliche unmittelbare vertragliche Schäden ist auf den für die betroffene Bestellung gezahlten Nettobetrag begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Betrug, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten, Tod oder Körperverletzung, zwingender Produkthaftung oder einer Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.
Ein Ereignis außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei, das die Erfüllung tatsächlich verhindert, setzt nur die betroffene Verpflichtung für die Dauer des Hindernisses aus. Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich informieren und angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen ergreifen. Eine bloße Erschwernis oder Kostensteigerung stellt für sich allein keine höhere Gewalt dar. Dauert das Hindernis länger als 90 Tage an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil kündigen; Enrosed erstattet die Vorauszahlung für Waren, die nicht geliefert werden.
9. Anwendbares Recht, Fassung und Kontakt
Das Vertragsverhältnis unterliegt belgischem Recht zusammen mit unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union, unter Ausschluss des belgischen Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingende Vorschriften, die nicht wirksam ausgeschlossen werden können, bleiben anwendbar.
Soweit eine wirksame schriftliche oder dauerhaft dokumentierte Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist das Unternehmensgericht Antwerpen, Abteilung Turnhout, ausschließlich zuständig. Zwingende Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt.
Die vor Annahme der Bestellung bereitgestellte oder dauerhaft verlinkte Fassung gilt für diese Bestellung; spätere Änderungen gelten nur für künftige Bestellungen. Weichen übersetzte Fassungen voneinander ab, hat die englische Fassung Vorrang, soweit gesetzlich zulässig. Eine unwirksame Bestimmung wird eingeschränkt oder abgetrennt, ohne den übrigen Inhalt zu berühren. Die Nichtdurchsetzung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
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